Donnerstag, 3. Januar 2019

Von der Freiheit des Glaubens hl

​​Losung: Der das Leben seiner Getreuen behütet, wird sie retten aus der Hand der Frevler. Psalm 97,10 

Lehrtext: Der Gott aller Gnade, der euch berufen hat zu seiner ewigen Herrlichkeit in Christus, der wird euch, die ihr eine kleine Zeit leidet, aufrichten, stärken, kräftigen, gründen. 1.Petrus 5,10 

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 24. Mai werden wir 70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feiern. Es wurde damals auf dem Hintergrund der leidvollen Geschichte Deutschlands formuliert. Sein wichtigster Satz lautet: »Die Würde des Menschen ist unantastbar« – nicht nur die Würde des deutschen Menschen, sondern des Menschen überhaupt. Darum darf auch kein Migrant in ein Land wieder abgeschoben werden, das seine Menschenwürde verletzen würde. 
     Gerade auf dem Hintergrund der jüngsten Vorfälle in Amberg, als betrunkene, jugendliche Asylbewerber grundlos Passanten zusammengeschlagen haben, ist das gefühlsmäßig nur schwer zu akzeptieren. Wer so das Gastrecht eines Landes missbraucht, muss nicht nur bestraft, er sollte auch umgehend in sein Herkunftsland abgeschoben werden, egal, was dann dort mit ihm geschieht. 
     So denken viele, und ich kann das in gewisser Weise nachvollziehen. Und trotzdem, die Menschenwürde bleibt unantastbar, ob mir das im jeweiligen Fall passt oder nicht. Das gilt für Deutsche wie Ausländer, die straffällig geworden sind. Würden wir damit beginnen, den Artikel 1 des Grundgesetzes wieder aufzuweichen, würden wir über kurz oder lang unsere eigene Menschenwürde antasten. Man muss in solchen Fällen wie Amberg seine Gefühle in den Griff kriegen und die Vernunft walten lassen. Wer aber seinen negativen Gefühlen freien Lauf lässt und seinen Hass lautstark äußert, beschädigt seine eigene Würde.
     Abgeleitet von Artikel 1 ist auch der Grundrechtsartikel 4, in dem es unter anderem heißt:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
     An diesen Artikel musste ich denken, als ich die heutige Losung las. In einer neuen Übersetzung heißt sie: »Gott beschützt alle, die ihm die Treue halten, und rettet sie aus der Gewalt der Gottlosen.« Die „Gottlosen“ waren ja oft genug diejenigen, die anders an Gott glaubten als man selbst. Vor ihnen meinte man auf der Hut sein und sie, wenn möglich, bekämpfen zu müssen. Aber das galt auch umgekehrt. Seit jeher sind diejenigen, die wähnen, sie seien im Besitz der allein seligmachenden Wahrheit, eine Gefahr, auch wenn sie der eigenen Konfession angehören. Fanatiker gibt es in allen Religionen.
     Heute ist der sogenannte „Islamische Staat“ ein abschreckendes Beispiel. Aber das christliche Europa war nicht besser. Vom 23. auf den 24. August 1572 und in den Folgetagen wurden in Frankreich mehr Protestanten umgebracht als Christen während der gesamten Verfolgungszeit im heidnischen römischen Reich. Trauriger Höhepunkt war dann der 30-jährige Krieg von 1618-1648 mit etwa sechs Millionen Toten in Deutschland. Der religiöse Fanatismus ist eine der schlimmsten Geißeln der Menschheit.
     Ja, Gott möge verhüten, dass in Europa und natürlich auch anderswo Menschen aus Glaubensgründen sich gegenseitig verfolgen und umbringen. Aus meiner Sicht tut er das auch. Es waren Christen, die vor 70 Jahren diese Grundrechtsartikel formuliert haben, aber nicht nur. Auch den Atheisten waren und sind diese Artikel wichtig. Sie gelten allen Menschen in unserem Land, egal welchen Glauben, welche Weltanschauung oder welche Herkunft sie haben.
     Es darf nicht mehr dazu kommen, dass Menschen welches Bekenntnisses und welcher Religion auch immer um ihres Glaubens willen »eine kleine Zeit« (Lehrtext) oder länger leiden müssen. Darum liegt es auch an uns, dass wir die Menschenwürde und Rechte, die sich aus ihr ableiten, gegen alle religiösen und politischen Fanatiker verteidigen. Die Europawahlen im Mai 2019 sind dazu eine Gelegenheit. Aber auch sonst kommt es darauf an, wie und was wir denken und wie wir unsere Meinung vertreten – gerade jetzt zu den Vorfällen in Amberg.

Gebet: Herr, du kennst die Schranken meines Geistes und weißt, wo ich mich irre. Lass mich aus dieser Einsicht heraus denken und handeln, dass ich mich nicht über andere erhebe und ihren Glauben, ihre Wahrheiten und ihre Weltsicht verurteile. Schenke mir aber auch den Mut, denen entgegenzutreten, die die Würde anderer verletzen und sie wegen ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung bedrängen. Und so danke ich dir, dass ich in einem Land und zu einer Zeit leben darf, wo ich meinen Glauben ungestört ausüben kann. Amen

Herzliche Grüße

Hans Löhr

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 Hans Löhr / Sommersdorf 5 / 91595 Burgoberbach

4 Kommentare:

  1. Eine ziemlich eigenwillige Auslegung des GG! Das GG gilt für Deutsche und Bürger, die sich hier rechtmäßig aufhalten. Mit dem hier vorgegebenen Verständnis könnte man analog alle unsere Gefängnisse auflösen. 99 % der sog. Asylanten der letzten Jahre sind illegal eingereist bzw. haben keinen Anspruch auf Asyl. Und wenn zunehmend immer mehr angebliche Einzelfälle unser Land zunehmend kriminell überziehen, dann ist das keineswegs vom GG gedeckt! Das Recht auf Unversehrtheit hätten die Opfer gehabt.

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  2. Auszug aus der Präambel unseres GG: "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

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  3. Die Würde des Menschen - und nicht des Deutschen - ist unantastbar (so auch der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker).
    Die Grundrechte des GG, die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte korrelieren, gelten für alle Personen, die sich für kurze Zeit oder länger im deutschen Staatsgebiet aufhalten.

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  4. Der erste Satz stimmt ja. Der letzte Satz dagegen definitiv nicht und vermischen darf man es nicht, denn es steht so eben nicht im GG (siehe Präambel oben), auch wenn es manche so sehen wollen. Unter dem deutschen Volk versteht man die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger - siehe § 116 GG: "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ... wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ..."

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